Top Tennis 
Auer Born Kleiner 
"Wir wollen unsere eigene Begeisterung & Leidenschaft für den Tennissport an unsere Schüler weitergeben. Mit viel Kompetenz und Freude gestalten wir die Trainingsstunden angepaßt auf die individuellen Wünsche und Leistungsniveaus unserer Schülerinnen und Schüler. Dabei stehen Spaß, Teamgeist, sowie der sportliche Leistungsgedanke im Vordergrund. Den Vereinen helfen wir sowohl den Breiten- und Freizeitsport, als auch den Mannschafts- und Leistungssport voranzubringen."

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Geschäftsadresse:
TOP TENNIS Auer Born Kleiner
Inhaber (Interessengemeinschaft): Christine Auer, Chris Born, Wolf Dieter Kleiner
Georg-Friedrich-Händel-Straße 29, 79189 Bad Krozingen
Mobil: (+49) 0171 1207536 
Mail to: chris.o.born@web.de  


Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der „TOP TENNIS Auer Born Kleiner Tennisschule“ (nachfolgend TOP TENNIS genannt) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit TOP TENNIS kommt nach schriftlicher Anmeldung zustande. TOP TENNIS ist in der Annahme der Trainings-Anmeldung frei.  


Training

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining, Konditions-Koordinationstraining, sowie In- und Auslandscamps, Intensivtraining und Schnupperkurse. Die Gruppengröße wird aus didaktischen Gründen mit zwischen einem bis zu vier (im Ausnahmefall auch mehr - im Fördertraining bis zu acht, im Ausnahmefall bis zu zwölf) Schülern eingeteilt. Die Dauer des Trainings sowie -Zeit, -Termine und -Ort werden unter Berücksichtigung der Schülerinteressen von TOP TENNIS vorgegeben. TOP TENNIS ist frei in der Auswahl der Lösung. 

Sondersituation durch Probleme oder Einschränkungen

Sollte aufgrund terminlicher oder organisatorischer Probleme oder gesetzlicher Vorgaben das Gruppentraining nicht in der vorgesehenen Gruppengröße erteilt werden können oder dürfen, wird das Training angepasst mit weniger Terminen oder zeitreduziert gegeben. Z.B. wird ein eigentlich vorgesehenes wöchentliches 60 minütiges Training in der 4er Gruppe dann entweder alle 2 Wochen 30 Minuten als Einzeltraining erteilt, oder alle 4 Wochen als 60 minütiges Einzeltraining gegeben. TOP TENNIS ist frei in der Auswahl der Lösung.

Privatstunde: Eine Stornierung muss bis spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn erfolgen, andernfalls wird diese voll berechnet. Der Kunde kann einen Ersatzspieler schicken.

Gruppenkurse: Eine ggf. kostenpflichtige Stornierung kann bis 7 Tage vor Start des jeweiligen Kurses (Sommer oder Winterkurs) erfolgen. Bei laufenden Gruppenkursen sind bei vorzeitigem Trainingsaustritt oder -Abwesenheit sämtliche nicht besuchte Trainingseinheiten sofort zur Zahlung fällig. Es besteht diesen falls keinerlei Anspruch auf Rückerstattung oder Ausgleich. Auch im Falle von Krankheit, Verletzungen, Umzug, Stundenplanänderung o.ä. besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Trainingspreises.

Dauer der Gruppenkurse: Die Dauer der Gruppenkurse wird durch TOP TENNIS festgelegt, die Trainingstermine richten sich generell nach dem offiziellen Schulferien Kalender in Baden-Württemberg. 
Dauer der Kurse: Sommerkurs von ca. Mitte/Ende April bis Ende September und Winterkurs von ca. Anfang Oktober bis ca. Mitte April. Details, siehe jeweilige Ausschreibung. TOP TENNIS ist frei in der Auswahl der Termine.  


Gegenleistungspflicht bei Nichtteilnahme

Es kann sein, dass für die Trainingskurse und insbesondere Feriencamps mehr Teilnehmer angemeldet, als Plätze vorhanden sind. Deswegen bittet TOP TENNIS um Verständnis dafür, dass bei angenommener Anmeldung und anschließender Nichtteilnahme grundsätzlich der volle vereinbarte Kurs- bzw. Campbeitrag bezahlt werden muss, es sei denn, dass mit Zustimmung der TOP TENNIS der entsprechende Platz noch an einen anderen Teilnehmer zahlungspflichtig vergeben werden kann. Der Teilnehmer kann selbst einen Ersatzspieler/Ersatzteilnehmer suchen und an TOP TENNIS vermitteln. Die Zustimmung kann aus trainingspädagogischen oder ähnlich gewichtigen Gründen verweigert werden, was das Weiterbestehen der Zahlungspflicht dann im Übrigen nicht berührt. Eine Nichtteilnahme nach angenommener Anmeldung bleibt jedoch dann zahlungsfrei, falls die Anzeige der Nichtteilnahme (maßgeblich ist der Zugang bei TOP TENNIS) wenigstens in Textform noch 3 Wochen vor dem Kurs- oder Campbeginn der TOP TENNIS zugeht. Bei einer Absage 20 bis 14 Tage vor Kurs- oder Campbeginn fällt eine Stornogebühr von € 49,00 an, bei einer Absage 14 bis 7 Tage vor Kurs- oder Campbeginn werden 50% der Kosten verrechnet, innerhalb der letzten 7 Tage 80%. Bei unbegründetem Fernbleiben vom Kurs oder Camp ist der volle Betrag sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch im Falle von Krankheit oder Verletzung, Umzug, Stundenplanänderung oder ähnlichem.  


Ausschluss vom Training

Im Einzelfall kann es bei Kindern aus erzieherischen Gründen notwendig sein, nach mehrfacher Ermahnung zur Ordnung Schüler vom Training zwischenzeitlich oder komplett auszuschließen, wenn Anweisungen des Trainers nicht befolgt werden oder das Training nachhaltig gestört wird. In diesen Fällen ist eine Erstattung (auch anteilig) des Trainingsentgeltes ausgeschlossen.  


Aufsichtspflicht/Haftung

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings oder der angegebenen Campzeiten (siehe Aktuelle Ausschreibung). TOP TENNIS kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings oder Camps keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Training zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainings- Campbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. TOP TENNIS übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich oder das Campgelände verlässt!

TOP TENNIS haftet nicht für von ihr unverschuldete Unfälle oder Vorkommnisse jeglicher Art und deren Auswirkungen und Folgen. TOP TENNIS haftet nur bei von ihr in grob fahrlässiger Weise verursachten Unfällen oder bei Vorsatz. TOP TENNIS haftet soweit gesetzlich zulässig nicht für ihre Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter in jeglicher Hinsicht.

Schäden an Körper oder Sachen oder sonstige Schlechtleistungen am Training sind innerhalb von 30 Tagen schriftlich anzuzeigen. Sonst gilt die Leistung als genehmigt. Bei Schäden beginnt die Frist mit dem bemerkten Auftreten bzw. der Entdeckung. Spätere Rügen sind ausgeschlossen.  


Trainingsorte

Regelmäßig die jeweiligen Vereinsanlagen, Schulsporthallen oder bei Regen oder schlechtem Wetter oder im Winter die in der Nähe liegenden Tennishallen in Müllheim, Ehrenkirchen, Umkirch, Sportpark Hugstetten, Denzlingen,  Nimburg u.a..


Regen / Wetterauswirkungen

Bei Regen oder schlechten Wetterbedingungen fällt das Training grundsätzich nur dann aus, wenn der Trainer es absagt. Ansonsten wird in die genannten Hallen ausgewichen. Der Hallenplatzpreis ist dann von dem/den anwesenden Teilnehmer(n) zusätzlich zu den Trainingskosten zu übernehmen. Die Teilnehmer müssen bei Wetterungewissheit den Trainer rechtzeitig kontaktieren und sich informieren, wo das Training stattfindet. 

Eine Trainingseinheit gilt als gegeben, sobald fünf Minuten absolviert sind und ist somit vollständig zu bezahlen. Der Trainer kann ggf. die angefangene Trainingseinheit nachholen, es besteht aber keine Pflicht dazu.


Anmeldung

Eine schriftliche Anmeldung ist für das Sommertraining (ca. Mitte April bis Ende September) bis spätestens Ende März und für das Wintertraining (Anfang Oktober bis ca. Mitte April) bis spätestens Mitte September, sowie für die Camps, Konditionskurse, Intensivwochen usw. zwingend. Über die abschließende Gruppeneinteilung entscheidet TOP TENNIS unter Berücksichtigung der Schülerinteressen und didaktischen Erwägungen.  


Vertretung

Die Tennis- und Konditionstrainer und Übungsleiter können sich ausnahmsweise durch einen Trainerkollegen vertreten lassen, um den Trainingsbetrieb im Interesse der Schüler zu gewährleisten.  


Versicherung

Jede Person, die am Training/Camp teilnimmt und/oder sich für das Training/Camp anmeldet, versichert mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass eine private Haftpflichtversicherung und eine eigene Krankenversicherung bestehen und von ärztlicher Seite keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen. Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass das Kind, welches am Training teilnimmt, krankenversichert und gesund ist und über die private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert ist. Die Tennisschule lehnt jegliche Haftung ab, soweit gesetzlich zulässig. TOP TENNIS weist darauf hin, dass eine private Unfallversicherung für evtl. schwere Sportverletzungsfolgen aufkommen kann.  


Zahlungsart

Gruppenkurse werden je nach Absprache auf einmal (spätestens zur letzten Traininsgeinheit) oder nach Absprache auch in Raten pro Kurseinheit (Winter und Sommerkurs) bar gegen Quittung oder per Rechnung bezahlt und sind sofort (spätestens 7 Tage) nach Erhalt der Rechnung fällig. Ist die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist nicht beglichen, hat TOP TENNIS das Recht, die Trainingsleistung bis zur vollen Bezahlung zu verweigern. Dadurch ausgefallene Trainingseinheiten sind trotzdem zahlungspflichtig.  


Allgemeines

Für alle Trainings- und Campteilnehmer und Teilnehmerinnen sind die allgemeinen Geschäfts-Bedingungen von TOP TENNIS verbindlich. Nicht besuchte Stunden verfallen, sind zu bezahlen und werden nicht nachgeholt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.  


Datenschutzbestimmung

Unsere Aufgabe ist es, Ihre Privatsphäre zu schützen. Wir verwenden die von uns gesammelten Informationen über Sie nur unter Beachtung des geltenden Datenschutzgesetzes.

Wir verstehen unter personenbezogenen Informationen bzw. Daten, die Sie identifizieren (wie beispielsweise Ihren Namen, E-Mail-Adresse, Anschrift etc.) Alle Daten, die Sie uns übermittelt haben, werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir stellen Ihre Daten anderen nicht zur Verfügung, es sei denn, wir sind zur Preisgabe dieser Daten behördlich oder gesetzlich verpflichtet, beispielsweise aufgrund gerichtlicher Verfügung, oder es ist für die Abwicklung Ihrer Buchung notwendig. Eine Weitergabe Ihrer Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Sollten Sie sich für unseren Newsletter registriert haben, werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für eigene Werbezwecke genutzt, bis Sie sich wieder von dem Newsletter abmelden.  


Recht am eigenen Bild/der eigenen Stimme

Jeder Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten willigen unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien (unter anderem Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet, Flyer, Plakate) ein in die unentgeltliche Verwendung des Bildes der Teilnehmer und der Stimmen durch TOP TENNIS für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von TOP TENNIS oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung des Bildes/der Stimme in üblicher und angemessener Weise.  


Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.  

Stand der AGB: 01. September 2018
Share by: